

Deponieverträge mit Insider-Ausschreibungsinfos inklusive
Bevorzugte Behandlung bei Abfallausschreibungen in Brandenburg. Zahlung: bar und VIP-Dauerkarten.
Vorteile im Gesamtwert von 696.325,10 EUR
Bereits verkauft, 2015–2019. Auf Lobay steht nichts zum Verkauf.
Verkäufer
- Funktion
- Geschäftsführer eines Entsorgungsunternehmens, das mehrere Deponien in Brandenburg betrieb
- Institution
- Entsorgungsunternehmen, das mehrere Deponien in Brandenburg betrieb, unter staatlicher Steuerung durch zwei Bundesländer
- Ort
- Brandenburg
- Land
- Deutschland
Artikelmerkmale
| Zustand | Wegen Bestechung verurteilt. Rechtskräftig seit 2025-08-06 (BGH hat die Revision verworfen). |
|---|---|
| Standort | Brandenburg, Deutschland |
| Verkäufer | Geschäftsführer eines staatlich gesteuerten Entsorgungsunternehmens. Name nicht genannt. |
| Höchstbietender | Lieferant von Deponietechnik, über seinen Geschäftsführer. Name nicht genannt. |
| Kategorie | Abfall & Versorgung |
| Verkauft | 2015–2019 |
| Zahlungsart | Bar bei 47 Gelegenheiten, plus VIP-Dauerkarten, sechsmal gekauft |
| Rückgabe | Keine Rückgabe. Freiheitsstrafe: drei Jahre und sechs Monate (2024). |
Beschreibung
Was das Bestechungsgeld gekauft hat
Die Zahlungen verschafften dem Unternehmen des Lieferanten eine bevorzugte Behandlung, als das Entsorgungsunternehmen deponiebezogene Aufträge vergab. Der Lieferant erhielt außerdem interne Ausschreibungsinformationen.
Was geschah
Der Geschäftsführer eines Lieferanten von Deponietechnik gewährte dem Geschäftsführer eines Entsorgungsunternehmens, das mehrere Deponien in Brandenburg betrieb, in den Jahren 2015–2019 Vorteile im Wert von insgesamt EUR 696.325,10. Die Vorteile bestanden aus Barzahlungen bei 47 Gelegenheiten sowie aus VIP-Dauerkarten für Sportveranstaltungen, die sechsmal gekauft wurden. Im Gegenzug wurde sein Unternehmen bei Auftragsvergaben bevorzugt. Das Landgericht Neuruppin verurteilte ihn am 19. Januar 2024 wegen Bestechung in 53 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision am 6. August 2025, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
Zum Artikel
Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung des Geschäftsführers eines Abfallentsorgers gegen den Angeklagten rechtskräftig (Pressemitteilung Nr. 003/2026) · Bundesgerichtshof, Pressestelle
Offizielles Dokument
Entscheidung 13 KLs 26/23, Urteil LG Neuruppin, 3. Große Strafkammer, 19.01.2024 (ECLI:DE:LGNEURU:2024:0119.13KLS26.23.00) · Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Brandenburg (Landesrechtsportal)
Versand & Rückgabe
| Behörde | Art | Betrag | Jahr |
|---|---|---|---|
| Landgericht Neuruppin (13 KLs 26/23) | Freiheitsstrafe | Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten | 2024 |


